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BMWi-Förderung der Messebeteiligung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie fördert die Teilnahme junger innovativer Unternehmen an ausgewählten internationalen Messen in Deutschland. Dazu gehört auch die InterCool in Düsseldorf. Die Förderung wird nur im Rahmen eines Gemeinschaftsstandes gewährt, an dem sich mindestens 10 Unternehmen beteiligen müssen.
Begünstigte sind rechtlich selbstständige junge innovative Unternehmen mit produkt- und verfahrensmäßigen Neuentwicklungen,
- die ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben,
- die jeweils gültige EU-Definition für ein kleines Unternehmen (50 Mitarbeiter und Jahresbilanzsumme oder Jahresumsatz von höchstens 10 Mio. Euro) erfüllen
- und jünger als 10 Jahre sind.
Förderfähig sind die vom Messeveranstalter im Rahmen des Gemeinschaftsstandes in Rechnung gestellten Kosten für Standmiete und Standbau. Von diesen förderfähigen Kosten erstattet das Bundesministerium bis zu 80 Prozent und bietet jungen Unternehmen damit die Möglichkeit, auf internationalen Messeveranstaltungen erste Schritte im Exportgeschäft zu wagen.
Nachfolgend erhalten Sie weitere Informationen zum Förderprogramm. Bei weiteren Fragen wenden Sie Sich gerne an das Projektreferat unter 0211-4560-586.
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Anmeldeformular A zur InterCool 2010 Anmeldeformular für Ihre BMWI-Beteiligung bei der InterCool. Bitte beachten: Alle weiteren Anmeldeunterlagen finden Sie unter http://www.intercool.de/1360 |
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Informationsbroschüre zur BMWi-Förderung |
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Antrag auf Zuschuss im Rahmen der BMWi-Förderung |
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Richtlinie zum BMWi-Förderprogramm |
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Erläuterungen zu „De-minimis“-Beihilfen Verschiedene Zuwendungen werden als sogenannte „De-minimis“-Beihilfen gewährt und sind aufgrund dieser Tatsache an die Einhaltung bestimmter Bedingungen geknüpft. |









